Auf der Walz - die traditionellen Wanderjahre der Handwerker

Vor kurzem bekam die Botschaft Besuch von zwei jungen Herren in einer Kleidung, die für Uneingeweihte zunächst äußerst merkwürdig erscheinen muss: Fast mittelalterlich muteten ihre großen Hüte, ihre schwarzen Schlaghosen und Cord - Jacken, ihre knorrigen Wanderstäbe an.
Der Tischler Michael Ruppert und der Zimmermann Florian Kunter befanden sich „auf der Walz“, der traditionellen Zeit der Wanderschaft der Handwerker-Gesellen nach dem Abschluss ihrer Lehrzeit.
Das zünftige Reisen von Handwerkern, auch als „Walz“ oder „Tippelei“ bezeichnet, hat in Deutschland eine uralte Tradition, die mit einigen zeitgemäßen Anpassungen bis zum heutigen Tage überlebt hat. Seit dem Spätmittelalter im 15. Jahrhundert war die Wanderschaft von Handwerkern in vielen Städten und Gewerben eine der Voraussetzungen für den Gesellen, die Prüfung zum Meister anzutreten. Nur als solcher wiederum war es damals möglich, sich als Bürger einer Stadt eintragen zu lassen. Mit der einsetzenden Industrialisierung im 18. Jahrhundert verlor die gewerbliche Wanderschaft allmählich an Bedeutung, sie war jedoch selbst in den 1920er Jahren in Deutschland noch weit verbreitet.

Auch heute noch sind im In- und Ausland zwischen 600 und 800 Gesellen auf Wanderschaft unterwegs, rund zehn Prozent von ihnen sind mittlerweile Frauen. Eine Pflicht zur Wanderschaft besteht heute allerdings nicht mehr.

Handwerker, die sich auf traditioneller Wanderschaft befinden, werden als „Fremdgeschriebene“ oder „Fremde“ bezeichnet. Sie verpflichten sich, drei Jahre und einen Tag zu wandern, und in dieser Zeit einen Bannkreis von fünfzig Kilometern um ihren Heimatort nicht zu betreten. Da die weitaus meisten der „Fremden“ Bauhandwerker sind, ist nicht vielen bekannt, dass auch Angehörige anderer Handwerksberufe, wie zum Beispiel Tischler, Bootsbauer, Töpfer, Schmiede, Schneider oder Instrumentenbauer auf Wanderschaft gehen können.

Ziel ihrer Reisen ist es vor allem, neue Arbeitspraktiken, sowie unbekannte Orte und Länder kennen zu lernen. Neben der Erweiterung und Weitergabe ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verstehen sie die Wanderschaft auch als Beitrag zur Förderung derzwischenmenschlichen Beziehungen und der Völkerverständigung.

Fremdgeschriebene auf Wanderschaft sind traditionell in Handwerkervereinigungen, den sogenannten „Schächten“ organisiert. Diese tragen klangvolle Namen wie die „Rechtschaffenen Fremden“, die „Rolandsbrüder“, oder der „Fremde Freiheitsschacht“.

Diese Handwerkervereinigungen bestehen teilweise schon seit mehreren Jahrhunderten und haben einen vergleichbaren Status wie etwa Studentenverbindungen. Einige ihrer Symbole, darunter Fahnen, Laden und „Willkomm“ (ein zeremonielles Trinkgefäß) haben sich seit dem 17. Jahrhundert erhalten, viele ihrer Gebräuche und Rituale bestehen fast unverändert seit dem Mittelalter. Die Schächte bildeten sich historisch aus den mittelalterlichen Gesellenvereinigungen heraus, welche einst als Gegenpol zu den Zünften fungierten und mancherorts frühe Formen des Arbeitskampfes organisierten.

Aufgrund dieser Wurzeln haben die Schächte in der Vergangenheit oftmals auch eine politische, zumeist eine liberale und sozialdemokratische Rolle gespielt. Insbesondere in der Neuzeit wurden die revolutionären Prinzipien von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit von vielen Schächten vertreten und gelebt. Schächte, deren Mitglieder sich oftmals mit „Bruderherz“ ansprechen, akzeptieren seit langem Angehörige jeder politischen Auffassung, jeder Religion und jeder Nationalität.

Eine letzte traditionelle Barriere blieb die Tatsache, dass es Frauen sehr lange verwehrt blieb, einem Schacht beizutreten; in den 1980er Jahren jedoch, kam es zur Gründung von neuen Schächten, die auch Frauen aufnahmen. Zudem machen sich stetig mehr Gesellen als Freireisende oder „Wilde“ auf die Wanderschaft, ohne einem der Schächte beizutreten, wobei sie jedoch darauf achten, die traditionellen Regeln des zünftigen Wanderns weiterhin einzuhalten.

Unabhängig davon, ob sich die fremdgeschriebenen Gesellen einem Schacht anschließen oder nicht, müssen sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen: Auf die Wanderschaft darf nur gehen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat, ledig, kinderlos und schuldenfrei ist. Er oder sie sollte sich nur zu Fuß oder per Anhalter fortbewegen; öffentliche Verkehrsmittel dürfen benutzt, sollten aber gemieden werden. Abbrechen darf man die Wanderschaft nur aus wirklich zwingenden Gründen, einer schweren Erkrankung etwa; andernfalls gälte die Unterbrechung als „unehrbar“, das Wanderbuch würde eingezogen und die Kluft „an den Nagel gehängt“.

Jene „Kluft“, die traditionelle Zunftkleidung, hat jeder wandernde Geselle in der Öffentlichkeit stets zu tragen, sie dient zugleich das das unverkennbare Erkennungsmerkmal der fremden Gesellen: Grundsätzlich besteht sie aus einem breitkrempigen schwarzen Schlapphut oder Zylinder, einem kragenlosen weißen Hemd („Staude“ genannt), aus Weste und Jacket mit Perlmuttknöpfen, sowie weiten Schlaghosen und kräftigem Schuhwerk. Die Farbe der Kluft variiert je nach Beruf (bei Maurern und Steinmetzen ist sie sandfarben oder grau, bei Holzberufen schwarz). Gehören die Gesellen einem Schacht an, tragen sie außerdem die „Ehrbarkeit“, einen Binder in der Farbe ihres Schachts, und nicht selten weiteren Zunftschmuck: einen Ohrring mit Handwerkswappen etwa, oder eine Zunftuhrkette mit den Wappen der Städte, in denen sie gearbeitet haben.

Im mitgeführten Wanderbuch sammeln sie die Städtesiegel der von ihnen besuchten Orte, nachdem sie bei deren Bürgermeistern zünftig vorgesprochen haben. Auffällige weitere Utensilien, die fast alle fremden Gesellen mit sich führen, sind der gedrehte Wanderstock („Stenz“) und vor allem der „Charlottenburger“, ein verziertes Tuch, in dem, kunstfertig gebunden, das gesamte Hab und Gut der Gesellen zur Reise verstaut werden kann.

Auf Wanderschaft können die Gesellen reisen, wohin sie möchten, durchaus auch weit in die Ferne: So zum Beispiel nach Lettland, oder per Schiff „Hand gegen Koje“ sogar bis nach Amerika oder Australien. In vielen Städten, auch im Ausland, unterhalten die Schächte Zunftherbergen für ihre Mitglieder. Diese sind verpflichtet, alle reisenden Gesellen aufzunehmen und sie mindestens für eine Nacht und einen Tag zu bewirten.

Für gewöhnlich ist der Fremde ein Vierteljahr auf Tippelei und nimmt dann in etwa für die gleiche Zeit Arbeit an. Um Arbeit, Unterkunft und andere Arten von Unterstützung bewerben sich die Gesellen nicht schriftlich, sondern sprechen vor Ort darum vor, sei es in Wirtschaften, bei Meistern, Handwerkskammern, Bäcker- und Brauereien – und im Ausland eben auch bei den deutschen Botschaften, wie es Michael Ruppert und Florian Kunter in Riga taten. Dort sagten sie ihren traditionellen Spruch auf, erbaten einen Siegelstempel für ihr Wanderbuch und etwas Wegegeld, bevor sie zu neuen Zielen aufbrachen. Je nach Glück und Schicksal verkehren die Gesellen so auf ihren Wanderungen sowohl in ärmlichen als auch in luxuriösen Umfeldern, manche Nacht müssen sie unter freiem Himmel verbringen. Kehren sie schließlich nach drei Jahren und einem Tag zurück in ihren Heimatort, um sich wiederum „einheimisch zu melden“, blicken sie zurück auf eine oftmals entbehrungs-, aber stets ereignisreiche Zeit gelebter Ungebundenheit.
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